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Rundbriefe
Kritik an S21
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An die
Eigentümer und Mieter
im künftigen Bau- und Betriebsbereich von
Stuttgart 21
Planfeststellungsabschnitte 1.5. (Zuführung Feuerbach
und Bad Cannstatt) und 1.6a. (Zuführung Ober- und Untertürkheim)
Sollte das Vorhaben Stuttgart 21 gebaut werden, sind Sie als Eigentümer
oder Mieter betroffen, sei es
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durch die Lärm-, Erschütterungsbelastungen und Staubemissionen
während der Bauzeit, oder/und
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durch die Grundwasserabsenkung während der Bauzeit und der damit
verbundenen Gefahr der Absenkung Ihres Hauses, oder/und
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durch die Erschütterungsbelastungen durch den Bahnbetrieb nach
Fertigstellung von Stuttgart 21 und dem damit verbundenen Wertverlust Ihres
Eigentums bzw. Ihrer Mietsache
Augenblicklich findet die Planauslegung für die Abschnitte 1.5.
(Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt) und 1.6a. (Zuführung
Ober- und Untertürkheim) von Stuttgart 21 statt. Danach kommt es möglicherweise
zur Planfeststellung (oder auch nicht). Gegen diese Planfeststellung können
Anlieger klagen, sofern Eigentum oder Mietsache durch die Bauarbeiten oder
den späteren Betrieb geschädigt oder/und in ihrem Wert gemindert
werden. Wir laden Sie daher ein zur
Informationsveranstaltung
am Montag, den 29. September 2003, 19 Uhr, im großen
Saal der Martinsgemeinde in der Nordbahnhofstraße 58.
Ihre Fragen werden von Vertretern der Initiative „Leben in Stuttgart
– Kein Stuttgart 21“ und deren juristischem Berater und Vertreter, Rechtsanwalt
Dr. Kersten Heinz, beantwortet werden.
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Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisverband Stuttgart,
Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-6197042
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Leben in Stuttgart – Kein Stuttgart 21, Gangolf Stocker, Hornbergstr.
132, 70186 Stuttgart, Tel. 0711-766508, Gangolf.Stocker@t-online.de (V.i.S.d.P)
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