Brief an das Aufsichtsratsmitglied der DB AG, Herrn Nagel vom 08.08.2003 |
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Bundesministerium für Verkehr,
Bau-und Wohnungwesen Herrn Staatssekretär Nagel Invalidenstr. 44 10115 Berlin Stuttgart, den 8. August 2003
Stuttgart 21
Ihr Schreiben vom 10. Juli 2003/Jürgen Siemann/Ref. Z 13 Sehr geehrter Herr Nagel, ich bedanke mich – auch im Namen des BUND/Kreisverband Stuttgart und des VCD-Landesverbandes – herzlich für das von Herrn Siemann in Ihrem Auftrag verfaßte Antwortschreiben. Drei Anmerkungen mögen mir dazu erlaubt sein.
Was ist mit diesen Mitteln? Es tut mir leid, dem nicht folgen zu können. Es ist natürlich richtig, daß der Aufsichtsrat nicht in die Einzelheiten des operativen Geschäfts hineinregieren soll (dürfen täte er schon in bestimmten Fällen), dennoch er hat die Geschäftsführung zu überwachen (§111 AktG). Und deshalb hat er in Sachen Stuttgart 21 schon die Handbremse angezogen, als er am 14. März 2001 beschloß, eine endgültige Entscheidung erst nach erfolgter Planfeststellung und vorliegenden Ausschreibungsergebnissen zu treffen. Der Aufsichtsrat hat sich also einen operativen Vorbehalt ausbedungen. Es ist daher nicht einsehbar, daß er nicht ebenso das Vorhaben vor der Zeit abbrechen kann, wenn er es im Lichte von mehr und anderen Informationen als falsch ansieht. Und was den Eigentümer der DB AG angeht, den Bund, der kann sich jederzeit „hauptversammeln“ und aktienrechtlich einen Beschluß fassen. Es ist eine politische Frage und keine Frage des Aktienrechts. Mit freundlichen Grüßen Gangolf Stocker
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